Richtlinien für die Verleihung von Ehrennadel des ADAC Hessen-Thüringen e.V.
Der Vorstand des ADAC Hessen-Thüringen e.V. kann verdienstvolle hessische und thüringische ADAC-Mitglieder durch die Verleihung der Ehrennadel des ADAC Hessen-Thüringen ehren.
Für diese Ehrungen sind vorgesehen:
Ehrennadel in Bronze
Ehrennadel in Silber
Ehrennadel in Gold
Ehrennadel in Gold mit Kranz
Für die Verleihung der Ehrennadeln an Ortsclubmitglieder gilt die Voraussetzung, dass jemand mindestens 5 Jahre lang im Vorstand oder sonstiger exponierter Position im Ortsclub tätig gewesen sein sollte, bevor er mit der bronzenen Ehrennadel ausgezeichnet werden kann.
Nach mindestens weiteren 5 Jahren aktiver Tätigkeit für den Ortsclub, und damit für den ADAC Hessen-Thüringen, kann eine Ehrennadel in Silber, und im zeitlichen Abstand der nächsten 5 Jahre die Nadel in Gold verliehen werden.
Die Verleihung der Ehrennadel des ADAC Hessen-Thüringen in Gold mit Kranz setzt voraus, dass der Auszuzeichnende seit mindestens 10 Jahren die Ehrennadel in Gold trägt und sich in dieser Zeit weitere große Verdienste um seinen Ortsclub u n d / o d e r den ADAC Hessen-Thüringen erworben hat.
Die Ehrung mit einer höheren Stufe setzt den Besitz der Ehrennadel der nächst niedrigeren Stufe voraus.
Hinweis: Alle Anträge auf Auszeichnung mit einer Ehrennadel des ADAC Hessen-Thüringen e.V. sind von dessen Vorstand zu genehmigen. Ein Rechtsanspruch auf eine der o.g. Auszeichnungen besteht nicht.
Anfragen richten Sie bitte an den Fachbereich Ortsclubbetreuung, Telefon (069) 6607-8004.